Hier finden Sie Rechner, die Ihnen im Leben weiterhelfen können.
Der Grundfreibetrag ist der Betrag, bis zu welchem keine Einkommensteuer erhoben wird. Der jährliche Grundfreibetrag beträgt:
im Jahr 2013 für Alleinstehende: 8124,- Euro (vrs.)
im Jahr 2013 für zusammenveranlagte Ehepaare: 16.248,- Euro (vrs.)
im Jahr 2012 für Alleinstehende: 8.004,- Euro
im Jahr 2012 für zusammenveranlagte Ehepaare: 16.008,- Euro
Hinzukommen kann ein Kinderfreibetrag von 2.184,- Euro pro Elternteil. Plus ein Freibetrag für Betreuungs-, Erziehungs- und Ausbildungsbedarf von 1.320,- Euro pro Elternteil. Diese Freibeträge für Ihr Kind kommen nur zur Geltung wenn die Steuerlastminderung durch die Freibeträge größer ausfällt, als das Kindergeld.
Indem Sie sich einen Freibetrag auf der Lohnsteuerkarte eintragen lassen, sparen Sie Monat für Monat Steuern. Den Freibetrag können Sie bis zum 30.11. eines Jahres, bei Ihrem Finanzamt beantragen und auf der Lohnsteuerkarte vermerken lassen. Dadurch reduziert sich die Lohnsteuer, die Ihr Arbeitgeber von Ihrem Bruttoeinkommen abziehen und an das Finanzamt abführen muss.
Als Freibetrag eintragen lassen, können Sie z.B. die Fahrtkosten zur Arbeitsstelle oder Kosten für die Betreuung Ihrer Kinder. Wenn Sie den Freibetrag nicht eintragen lassen, so können Sie die angefallenen Kosten nachträglich in Ihrer Einkommenssteuererklärung berücksichtigen. Das Finanzamt schreibt Ihnen die zuviel gezahlten Steuerbeträge wieder gut.
Die Frage zur Wohngeldberechtigung klärt § 3 WoGG. Demnach können Mieter einen Mietzuschuss erhalten und Eigentümer einer Immobilie den Lastenzuschuss. Abhängig ist die Wohngeldberechtigung oder der Wohngeldanspruch von 3 Faktoren
- Anzahl der zu berücksichtigen Haushaltsmitglieder
- Höhe des Gesamteinkommens
- Höhe der zuschussfähigen Miete bzw. Belastung bei Eigentümern
Wer hat Anspruch auf Wohngeld? Die Frage zur Wohngeldberechtigung klärt der § 3 WoGG. Demnach können Mieter einen Mitzuschuss erhalten und Eigentümer einer Immobilie den Lastenzuschuss. Abhängig ist die Wohngeldberechtigung bzw. der Wohngeld Anspruch prinzipiell von drei Faktoren: Anzahl der zu berücksichtigenden Haushaltsmitglieder Höhe des Gesamteinkommens alls berücksichtigungsfähigen Haushaltsmitglieder Höhe der zuschussfähigen Miete bzw. Belastung (bei Eigentümern) Ausführliche Informationen zum Anspruch und den Antragsvoraussetzungen erhalten Sie unter Wohngeld Anspruch. Wohngeld Grundlagen Wohngeldgesetz 2011 – Änderungen zum 01.01.2011 Wohngeldgesetz 2009 – Änderungen zum 01.01.2009 Rechtsanspruch des Bürgers Wohngeld Statistik Wohngeld oder Hartz IV? Intesivere Familienförderung Gestiegener Informationsbedarf der Bürger (Für weitere Informationen bitte auf den Wohngeld Ratgeber klicken) Quelle: http://www.wohngeld.org/
Wer langsam abnehmen möchte, hier einige Tips:
- jeden Morgen den Wecker stellen und auf Bayrischer Rundfunk Tele- Gym versuchen mitzumachen, der Vorteil keiner sieht zu und man kann aufhören, wann man will ohne schlechtes Gewissen, hier die Zeiten:
Mo, Di, Do und Fr 7.15 Uhr - 7.30 Uhr und/oder 9.00 Uhr - 9.15 Uhr
Mittwoch 7.15 Uhr - 7.30 Uhr und/oder 8.45 Uhr - 9.00 Uhr
Sa + So 7.15 Uhr - 7.30 Uhr
selbst wenn Sie mal auslassen sollten, interessiert es keinen ausser Ihnen, Sie bestimmen IHR Tempo
- statt Süssigkeiten immer frisches Obst oder Gemüse knabbern
- verzichten Sie auf Dosennahrung, die Konservierungsstoffe dort drin, verschlechtern den Gesundheitszustand, daher lieber mal 5 Stück Fleisch als einmal Ravioli als Beispiel
- lassen Sie sich von NIEMANDEN verunsichern nach dem Sprichwort: "Habe eigene Gedanken, sonst redet man Dir welche ein!
- sollten sich Ihre gesundheitlichen Probleme verschlimmern, fragen Sie Ihren Hausarzt
Alg II oder Hartz IV - Rechner
Zuverdienen / Unterhaltszahlungen
Wer zuverdient oder Unterhaltszahlungen erhält, muss sich diese anrechen lassen. siehe Hinweise beim Bundesministerium für Arbeit und Soziales Es gibt jedoch Freibeträge auf Zuverdienste. Die jeweiligen Freibeträge auf Zuverdienste / Erhalt von Unterhaltszahlung sind bei den Behörden zu erfragen. Langzeitarbeitlose dürfen ab 1. Oktober 2005 mehr hinzuverdienen.
- bis 100 EUR freies Zusatzeinkommen als Grundfreibetrag
- 20% bis 800 EUR Einkommen
- 10% (bzw. 20% ab 01.07.2011) ab 800 EUR Einkommen
Der Rest wird auf das ALG II angerechnet. Die Obergrenze für Freibeträge beträgt 1200 Euro für Kinderlose und 1500 Euro bei Langzeitarbeitslosigkeit mit Kindern. Von den besseren Zuverdienst-Möglichkeiten zum ALG II profitieren somit insbesondere Bezieher niedriger Einkommen.
Beispiele: Bei 400-Euro-Zusatzverdienst bleiben 160 Euro frei und bei 600-Euro-Zusatzverdienst sind es 200 Euro. Vom Zusatzverdienst wird zunächst der Freibetrag von 100 Euro abgesetzt und auf den so reduzierten Betrag dann der Prozentsatz angewendet.
komplett zu lesen auf Finanztips 2013
- Schenkungen als Überweisungen immer mit dem Verwendungszweck: Darlehen angeben, so kann es nicht als Nebeneinkommen bewertet werden
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